Gewässerordnung

1.    Grundsätze

 

       1.1 Es ist das saarländische Fischereigesetz zu beachten und einzuhalten!

 

1.2 Jeder Angler ist verpflichtet, die jeweils gültigen, den Fischfang und den Aufenthalt in der Natur betreffenden Bestimmungen zu kennen und zu
befolgen.

 

      1.3 Der Angler hat sich in der Natur so zu verhalten, dass die Umwelt, seine Mitmenschen und öffentliche Interessen nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.

 

      1.4 Der Angler ist dazu verpflichtet, seine Tageskarte vor Beginn des  Angelns einzulösen. Es ist möglich, den Fischereischein oder dessen Kopie mit dem passenden Betrag der Tageschein- Gebühr in den Briefkasten an der Fischerhütte zu werfen. Verstöße hierfür  werden als Schwarzangeln geahndet und werden mit einem Weiherverbot sowie ggf. einer  Anzeige geahndet.

 

   2.    Verhaltensregeln / Verbote

 

    2.1  Anzahl der Angelgeräte
Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfangs unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen. Unbeköderte Reserveangeln dürfen außerhalb des Wassers abgelegt werden.

 

    2.2   Verwendung von Setzkeschern

    Bei der Verwendung eines Setzkeschers sind die gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen einzuhalten. Diese beziehen sich auf Größe und Umfang des Setzkeschers und müssen eine textile bzw. gummierte knotenlose Beschaffenheit vorweisen.  Ebenfalls muss der Setzkescher eine Spannvorrichtungen zwischen den Ringen oder ein Bleigewicht am Ende besitzen, damit der Kescher vollständig gestreckt bleibt. (Länge min. 3,5 m; Durchmesser min. 0,5 m) Die maximale Hälterung darf 5 kg nicht überschreiten.

 

     2.3 Verwendung von Köderfischen und Lockfutter
Es dürfen nur tote, dem Gewässer entnommene Köderfische verwendet werden. Pro Angler ist die Verwendung von maximal 2 Litern Lockfutter erlaubt.

 

      2.4 Verwendung von Booten / Futterbooten
Das Verwenden von Booten und Futterbooten ist für Gastangler  strengstens untersagt.


2.5 Aufstellen von Zelten
Nur Vereinsmitgliedern ist es erlaubt, Zelte aufzustellen.    Gastangler dürfen nur einen geeigneten Regenschutz verwenden.

 

2.6  Offenes Feuer / Grillen
Grundsätzlich ist es nicht gestattet, mit offenem Feuer zu grillen. Erlaubt sind Gaskocher  und Alugrillschalen. Die Verwendung einer Feuerschale ist nur mit Genehmigung des 1. oder 2. Vorsitzenden für Vereinsmitglieder erlaubt.

2.7 Abspannen der Angelrute
Das Abspannen und Anbinden von Angelruten ist für Gastangler verboten.

 

2.8 Parkverbot / Befahrungsverbot
Das Parken sowie das Befahren der durch den Verein gesperrten Bereiche ( Wiese ) ist strengstens verboten. Personen ohne gültigen Tagesschein dürfen die Weiheranlage nicht befahren. Der Rundweg um den Weiher ist für andere Angler immer freizuhalten

 

 

  3 . Angelzeiten

 

Diese sind vom:  01. April bis 31. Oktober                          

                         von  05:00 Uhr bis 23:00 Uhr 

 

Sowie vom            01. November bis 31. März                                                          von  07:00 Uhr bis 19:00 Uhr

 

  4.  Schonzeiten sowie Mindestmaße

 

Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten sowie Schonmaße.    Diese sind:

Fischart               Entnahmemaß           Schonzeit Aal                      ab 50 cm                   keine

Hecht                  ab 50 cm                   15. Februar bis 31. Mai Zander                ab 45 cm                   15. Februar bis 31. Mai  Schleie                ab 25 cm                   Keine

Karpfen               ab 35 cm                   Keine

 

Untermäßige Fische, sowie Fische in der Schonzeit sind behutsam zurück zu setzen. Das Entnahmefenster dient der Hege und des Fortbestandes der Gewässervielfalt.

 

5. Fangbegrenzung

 

Die maximale Fangmenge beträgt:

                                         20 Weißfische

und                                    1 Hecht oder 1 Zander

oder                                   1 Karpfen oder 1 Schleie

und                                    5 Forellen (Sonderregelung)

 

Bei Erreichen der maximalen Fangzahl hat der Angler das Angeln für diesen Tag einzustellen

 

6. Die Tagesscheingebühr beträgt 8.50

 

Sie ist für einen Tag und für die angegebene Uhrzeit gültig.

 

 

 

 Petri Heil

Der Vorstand ASV Wallerfangen

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Vorstand des ASV Wallerfangen:

Mobil: 0155-66814747                            

E-Mail:  [email protected]

 

 

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 Sperrung des Weiherweges

Neue Mitteilung

Wegen Arbeiten  der Firma Creos im Bezug auf die Verlegung der Wasserstoffleitung ist unser Weiher auf der

Wallerfanger-Seite nur noch bis zum Ende der Wiese befahrbar.

Die Rodener Seite ist jetzt für uns über die Rodener Straße  (neben Aldi) erreichbar.

Da diese Stecke auch ein offizieller  Radweg ist, bitten wir Euch, hier Rücksicht auf die Radfahrer zu nehmen und gegebenenfalls anzuhalten.

Um den gesamten Weiher herum zufahren ist zurzeit nicht möglich.

Sobald wir weitere Informationen über das weitere Vorgehen haben, werden wir Euch informieren. Es kann durchaus sein, dass diese Situation

bis zum Oktober bestehen bleibt.

Auf der angezeigten Karte

(siehe links) sind die Wege und Sperrungen nochmals eingezeichnet, diese könnt Ihr auch downloaden.

 

Der Vorstand

 

Weiher Zufahrten
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