Gewässerordnung
1. Grundsätze
1.1 Es ist das saarländische Fischereigesetz zu beachten und einzuhalten!
1.2 Jeder Angler ist verpflichtet, die jeweils gültigen, den Fischfang und den Aufenthalt in der Natur betreffenden Bestimmungen zu kennen und zu
befolgen.
1.3 Der Angler hat sich in der Natur so zu verhalten, dass die Umwelt, seine Mitmenschen und öffentliche Interessen nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.
1.4 Der Angler ist dazu verpflichtet, seine Tageskarte vor Beginn des Angelns einzulösen. Es ist möglich, den Fischereischein oder dessen Kopie mit dem passenden Betrag der Tageschein- Gebühr in den Briefkasten an der Fischerhütte zu werfen. Verstöße hierfür werden als Schwarzangeln geahndet und werden mit einem Weiherverbot sowie ggf. einer Anzeige geahndet.
2. Verhaltensregeln / Verbote
2.1 Anzahl
der Angelgeräte
Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln
fischen. Bei der Ausübung des Fischfangs unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu
beaufsichtigen. Unbeköderte Reserveangeln dürfen außerhalb des Wassers abgelegt werden.
2.2 Verwendung von Setzkeschern
Bei der Verwendung eines Setzkeschers sind die gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen einzuhalten. Diese beziehen sich auf Größe und Umfang des Setzkeschers und müssen eine textile bzw. gummierte knotenlose Beschaffenheit vorweisen. Ebenfalls muss der Setzkescher eine Spannvorrichtungen zwischen den Ringen oder ein Bleigewicht am Ende besitzen, damit der Kescher vollständig gestreckt bleibt. (Länge min. 3,5 m; Durchmesser min. 0,5 m) Die maximale Hälterung darf 5 kg nicht überschreiten.
2.3 Verwendung von Köderfischen und Lockfutter
Es dürfen nur tote, dem Gewässer entnommene Köderfische verwendet werden. Pro Angler ist die
Verwendung von maximal 2 Litern Lockfutter erlaubt.
2.4 Verwendung von Booten / Futterbooten
Das Verwenden von Booten und Futterbooten ist für Gastangler strengstens untersagt.
2.5 Aufstellen von Zelten
Nur
Vereinsmitgliedern ist es erlaubt, Zelte aufzustellen. Gastangler dürfen nur einen geeigneten Regenschutz verwenden.
2.6 Offenes Feuer / Grillen
Grundsätzlich ist es nicht gestattet, mit
offenem Feuer zu grillen. Erlaubt sind Gaskocher und Alugrillschalen. Die Verwendung einer Feuerschale ist nur mit
Genehmigung des 1. oder 2. Vorsitzenden für Vereinsmitglieder erlaubt.
2.7 Abspannen der Angelrute
Das Abspannen und Anbinden von Angelruten ist für Gastangler verboten.
2.8 Parkverbot / Befahrungsverbot
Das
Parken sowie das Befahren der durch den Verein gesperrten Bereiche ( Wiese ) ist strengstens verboten. Personen ohne gültigen Tagesschein dürfen die Weiheranlage nicht befahren. Der Rundweg um
den Weiher ist für andere Angler immer freizuhalten
3 . Angelzeiten
Diese sind vom: 01. April bis 31. Oktober
von 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Sowie vom 01. November bis 31. März von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
4. Schonzeiten sowie Mindestmaße
Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten sowie Schonmaße. Diese sind:
Fischart Entnahmemaß Schonzeit Aal ab 50 cm keine
Hecht ab 50 cm 15. Februar bis 31. Mai Zander ab 45 cm 15. Februar bis 31. Mai Schleie ab 25 cm Keine
Karpfen ab 35 cm Keine
Untermäßige Fische, sowie Fische in der Schonzeit sind behutsam zurück zu setzen. Das Entnahmefenster dient der Hege und des Fortbestandes der Gewässervielfalt.
5. Fangbegrenzung
Die maximale Fangmenge beträgt:
20 Weißfische
und 1 Hecht oder 1 Zander
oder 1 Karpfen oder 1 Schleie
und 5 Forellen (Sonderregelung)
Bei Erreichen der maximalen Fangzahl hat der Angler das Angeln für diesen Tag einzustellen
6. Die Tagesscheingebühr beträgt 8.50
Sie ist für einen Tag und für die angegebene Uhrzeit gültig.
Petri Heil
Der Vorstand ASV Wallerfangen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Vorstand des ASV Wallerfangen:
Mobil: 0155-66814747
E-Mail: [email protected]